Kabelzug im Tiefbau
Einzug von Erdkabeln, Steuerleitungen und Lichtwellenleitern in vorbereitete Gräben und Leerrohrtrassen.
Was wir leisten
- Einzug von Erdkabeln aller gängigen Querschnitte in Kabelgräben
- Verlegung von Steuerleitungen und LWL-Kabeln in Außenanlagen
- Verlegung von Warnband, Sand- und Ziegelabdeckung nach Vorgabe
- Aufmaßprotokoll der verlegten Längen, Übergabe an den Elektrofachbetrieb
- Verbindung zwischen Trafostationen, Schaltanlagen und Anschlusspunkten
Verfahren
Voraussetzung ist ein vom Auftraggeber bzw. Tiefbauunternehmen vorbereiteter Graben. Kabel werden mit Trommelböcken und Zugwerkzeug eingezogen, an Anschlusspunkten ausreichend lang abgelängt und beschriftet. Auf Wunsch erfolgt die Verlegung mit Sand- und Warnbandlage gemäß einschlägigen Verlegerichtlinien.
Handwerksrechtliche Einordnung
Die Tätigkeit ist als Kabel- und Leitungsverleger im Hochbau gemäß Anlage B2 Nr. 16 HwO einzuordnen, der die Verlegearbeit ohne Anschluss umfasst – auch bei Kabeln im Erdreich.
Was nicht enthalten ist
- Kein Tiefbau, kein Aushub, keine Grabenverfüllung
- Kein elektrischer Anschluss an Trafo, Verteiler oder Schaltanlagen
- Kein Erstellen von Hausanschlüssen
- Keine Muffenarbeit, kein Spleißen
Anwendungsbereiche
Erschließungen in Gewerbe- und Industriegebieten, Anbindungen von Trafostationen, Versorgungsleitungen für Außenanlagen, Anschluss von Solar- und Ladeinfrastruktur.