Kernlochbohrungen mit Wiederherstellung des Brandschutzes
Präzise Bohrungen in Beton, Stahlbeton und Mauerwerk – inklusive fachgerechter Schottung der eigenen Durchbrüche als unerhebliche Nebenleistung gemäß § 5 HwO.
Was wir leisten
- Kernlochbohrungen für Leitungs-, Rohr- und Kabeldurchführungen
- Bohrdurchmesser nach Auftraggeber-Spezifikation
- Staubarme Ausführung mit Wassereinleitung oder Industrie-Absaugung
- Wiederherstellung des Brandschutzes an den selbst erstellten Durchbrüchen mit zertifizierten Systemen
- Saubere Übergabe der Durchbrüche an nachfolgende Gewerke
Verfahren
Bohrkernführung mit fest verankerten Bohrständern. Die Bohrposition wird vor Beginn auf statische Unbedenklichkeit mit dem Bauleiter abgestimmt. Nach Verlegung der Leitungen wird der Durchbruch mit zertifiziertem Material entsprechend Feuerwiderstandsklasse verschlossen.
Handwerksrechtliche Einordnung
Die Bohrleistung ist als Tätigkeit des Betonbohrers und -schneiders gemäß Anlage B2 Nr. 25 HwO einzuordnen. Die Wiederherstellung des Brandschutzes erfolgt ausschließlich an selbst erstellten Durchbrüchen als unerhebliche, zeitlich untergeordnete Nebenleistung gemäß § 5 HwO.
Was nicht enthalten ist
- Keine eigenständige Brandschotten-Beauftragung an fremden Durchbrüchen
- Keine brandschutztechnische Planung
- Keine statische Bewertung des Bauteils; diese erfolgt durch den Tragwerksplaner
Anwendungsbereiche
Leitungsdurchführungen in Gebäudetrennwänden, Geschossdecken, Tiefgaragen, Industrieanlagen, Verwaltungsbauten, Kanalübergängen.